Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Sämtliche Dienstleistungen der Trainings- und Rehacenter AG unterliegen vollumfänglich den allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern sie nicht durch schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien abgeändert oder ergänzt werden.
Die allgemeinen Vertragsbedingungen bilden integrierenden Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung mit dem Kunden (einfachheitshalber wird jeweils nur die männliche Form erwähnt. Jedoch gilt dies auch immer für die Kundinnen).
Leistungsumfang
Trainings- und Rehacenter AG bietet dem Kunden individuelle, auf seine Bedürfnisse zugeschnittene Dienstleistungen an wie z.B. Personaltraining, Fitness- und Gesundheitsabonnemente, Athletiktraining, Medizinische Trainingstherapie, Ernährungsberatungen, Physiotherapiebehandlungen, Massagen.
Die Dienstleistungen von Trainings- und Rehacenter AG können nur vom Kunden persönlich in Anspruch genommen werden. Eine Übertragung auf Drittpersonen ist nicht zulässig. Die Angebote von Trainings- und Rehacenter AG können sich ändern und sind ohne Verpflichtung.
Inhalt
Vor Beginn der zu erbringenden Dienstleistung werden in Form einer Bedürfnisbefragung Ziele und Wünsche mit dem Kunden besprochen und gemeinsam definiert. Im Rahmen dieses Gesprächs verpflichtet sich der Kunde, Trainings- und Rehacenter AG wahrheitsgetreu und detailliert über sein(e) Vorhaben zu informieren.
Gestützt darauf wird die Trainings- und Rehacenter AG eine individuelle, auf den Kunden zugeschnittene Dienstleistung ausarbeiten. Werden vom Kunden darüber hinaus weitergehende Dokumentationen gewünscht, werden diese
dem Kunden zusätzlich nach Stundenaufwand in Rechnung gestellt, es sei denn, es wurde ein Pauschalpreis abgemacht wie dies beispielsweise bei Kunden, welche ein Halbjahres- oder Jahresabo haben, der Fall ist.
Alle Inhalte der Dienstleistung, in elektronischer oder schriftlicher Form, sind Eigentum von Trainings- und Rehacenter AG und dürfen das Center nicht verlassen.
Verhalten im Center
In den Centern müssen saubere Sportschuhe getragen werden. Handtücher müssen vom Kunden selber mitgebracht und beim Training an den Geräten auf dem Sitzpolster hingelegt werden um dieses vor Abnützung und Schweiss zu schützen. Wird kein Tuch mitgebracht, können Trainings- und Rehacenter AG Mitarbeiter vom Kunden verlangen, dass ein Tuch für CHF 2.- gemietet werden muss. Ansonsten kann nicht trainiert werden. Die Trainingsgeräte dürfen nicht unnötig besetzt oder in Anspruch genommen werden. Die Geräte sind unmittelbar nach einem Übungssatz wieder freizugeben. Das Tragen gesundheitscenterkonformer Sportkleider ist gewünscht. Oben ohne darf im Center nicht trainiert werden. Der Kunde ist aufgefordert seine Körperhygiene zu pflegen. Eine intensive Körperpflege wie zum Beispiel das Rasieren der Beine im Center ist nicht erlaubt. Genaue Angaben zum Verhalten in der Trainings- und Rehacenter AG Gesundheitscentern kann jederzeit bei einem Mitarbeiter oder auch unter www.trc-spiez.ch eingesehen werden.
Kinder
Kinder dürfen im Center nicht ohne Aufsicht bleiben. Es ist Kindern untersagt, die Gerätschaften und die Trainingsfläche zu nutzen. Kinder dürfen sich in der Lounge von Trainings- und Rehacenter AG aufhalten, wenn sie sich leise verhalten. Essen in der Lounge ist untersagt. Beeinträchtigen die Kinder andere Kunden beim Training, können die Eltern seitens Trainings- und Rehacenter AG aufgefordert werden, dass die Kinder das Center verlassen müssen. Trainings- und Rehacenter AG übernimmt keine Haftung bei Unfällen im Center.
Preise und Zahlungskonditionen
Es gelten die jeweils aktuellen Preise gemäss Offerte oder Preisliste, welche integrierenden Bestandteil der mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen mit dem Kunden sind.
Die Membercard ist Vertragsbestandteil bei Trainings- und Rehacenter AG und wird beim Abokauf zu einem Depot von CHF 20.00 erworben. Bei Kartenverlust gehen die Kosten einer Ersatzkarte zu Lasten des Kunden.
Sämtliche Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und in Schweizer Franken, sofern nicht ausdrücklich eine andere Abmachung getroffen wurde. Probeabos müssen beim Vertragsabschluss bezahlt werden. Dies gilt auch für Produktkäufen. Rechnungen werden nur bei einem Abschluss eines ½ - oder eines Jahres Abo gewährt. Die Zahlungsfrist wird auf 30 Tage festgelegt.
Trainings- und Rehacenter AG behält sich Änderungen der Preisgestaltung ausdrücklich vor, wenn Zusatzaufwendungen anfallen. Allfällige Änderungen werden dem Kunden im Center mitgeteilt.
Benützung der Trainingsfläche durch Physiokunden
Wird der Patient in Zusammenhang mit einer laufenden Therapie in den Trainingsraum eingeführt, kann er diesen jeweils vor oder nach seiner Sitzung benützen. Diese Dienstleistung wird am Ende einer Serie mit CHF 49.- privat verrechnet.
Rabatte und Vergünstigungen
Haben Kunden Alters oder Statusbedingt bei Trainings- und Rehacenter AG Rabatte oder Vergünstigungen, ist es Sache der Kunden Trainings- und Rehacenter AG auf die Rabatte aufmerksam zu machen. Erst wenn der Kunde sein Interesse an den Rabatten mitgeteilt hat, kann dieser von Vergünstigungen profitieren. Trainings- und Rehacenter AG gewährt nachträglich keine Rabatte. Trainings- und Rehacenter AG hat jederzeit das Recht die Rabatte anzupassen.
Jeder Kunde hat das Recht pro Halbjahresabo 2 Wochen, pro Jahresabo 4 Wochen Wochen Ferien zu beziehen. Dies muss aber vor einer allfälligen Abwesenheit mitgeteilt werden, sonst können die Ferien nicht gewährt werden.
Arztzeugnisse werden erst ab einer durch Krankheit bedingte Abwesenheit von einer Woche gewährt.
Rücktritt durch Trainings- und Rehacenter AG
Wird die von Trainings- und Rehacenter AG verlangte angemessene Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von Trainings- und Rehacenter AG gesetzten Nachfrist nicht geleistet, so ist Trainings- und Rehacenter AG zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Höhere Gewalt (mit eingeschlossen Epidemien und Pandemien )und andere von Trainings- und Rehacenter AG nicht verschuldete Ereignisse, die vertraglich vereinbarte Leistung verunmöglichen, berechtigen Trainings- und Rehacenter AG die Leistung hinauszuschieben oder von der Leistungspflicht zurückzutreten, ohne dass der Kunde hieraus Ersatzansprüche geltend machen kann.
Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde muss seinen Vertrag nicht schriftlich künden. Der Vertag wird nicht automatisch verlängert. Arztzeugnisse gelten nur solange wie diese vom Arzt ausgestellt wurden. Sobald diese Frist verstrichen ist, läuft das Abo weiter. Hat das Zeugnis kein Enddatum ist Trainings- und Rehacenter AG berechtigt den Fall mit einem Vertrauensarzt abzuklären und selber zu entscheiden wie lange die Pause des Abos aufgrund des Arztzeugnisses gültig ist.
Ort und Erfüllung der Dienstleistung
Datum und Uhrzeit der Dienstleistung werden vom Kunden schriftlich oder mündlich direkt mit der jeweiligen Kontaktperson vereinbart. Ist der Kunde verhindert, muss der Termin spätestens 24 Stunden vor der abgemachten Inanspruchnahme der Dienstleistung abgesagt werden. Ansonsten werden die Kosten zu 100% dem Kunden in Rechnung gestellt.
Haftung
Die Haftung seitens Trainings- und Rehacenter AG muss, soweit gesetzlich zulässig, nie übernommen werden. Der Abschluss einer Unfallversicherung ist ebenfalls Sache des Kunden. Dies gilt auch für Veranstaltungen, die Trainings- und Rehacenter AG organisiert. Trainings- und Rehacenter AG haftet nicht für allfällige Nichterreichung des vom Kunden mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecke und Ziele.
Die Haftung von Trainings- und Rehacenter AG für den Verlust von Effekten, Wertgegenständen, Geld, Kleidern etc. sowie für deponierte Gegenstände wird, soweit gesetzlich zulässig, nicht übernommen. Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung ist Sache des Auftraggebers respektive Kunden.
Datenschutz
Die personenbezogenen Daten des Kunden werden von Trainings- und Rehacenter AG gespeichert und ausschliesslich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet. Teilt der Kunde Trainings- und Rehacenter AG nichts anderes mit, erhält dieser von Trainings- und Rehacenter AG Informationsschreiben an die von ihm angegebene Adresse.
Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch nach der Dienstleistung gelöscht.
Geheimhaltung
Trainings- und Rehacenter AG hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Dienstleistungen stehende Angaben Stillschweigen zu wahren, auch über die Beendigung der Vertragsbeziehung hinaus.
Schlussbestimmungen
Mit seiner Unterschrift bestätigt der Kunde, die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Trainings- und Rehacenter AG zur Kenntnis genommen zu haben und deren Inhalt zu akzeptieren.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Trainings- und Rehacenter AG unterstehen Schweizerischem Recht. Der Gerichtsstand ist Bern.